Gesetzliche Vorgaben
Jeder Grundstücksbesitzer ist verpflichtet!
Jeder Grundstücksbesitzer, der erdverlegte Abwasserleitungen hat, muss seine Rohrleitungen instand halten. Dazu gehört zunächst eine Dichtheitsprüfung. Grundlagen dafür sind:
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetze
- Gemeindeverordnungen bzw. die jeweiligen Gemeindesatzungen
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Eigentümer und Betriebe ihre Abwasserleitungen (Gebäude und Grundstücke) regelmäßig auf Dichtheit kontrollieren lassen müssen. Der Dichtheitsnachweis ist von einem anerkannten Fachbetrieb durchzuführen. Dieser muss unaufgefordert bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Bis wann muss geprüft werden?
Hier gibt es Unterschiede zwischen dem Gebiet der Stadt Hamburg und Grundstücken, die in den Bundesländern Schleswig-Holstein oder Niedersachsen liegen.
Rohrleitungen in der Stadt Hamburg
Gemäß Hamburgischem Abwassergesetz gelten folgende Fristen für alle Abwasserleitungen auf dem Stadtgebiet von Hamburg:
- Private Hausanschlussleitungen bis spätestens 31. Dezember 2020.
- Gewerbliche Leitungen müssen umgehend geprüft werden.
- Ausnahme: In Wasserschutzgebieten sind die Nachweistermine schon überschritten und müssen ggf. umgehend nachgeholt werden
Rohrleitungen in Schleswig-Holstein
Anlagen in Wasserschutzgebieten oder Anlagen mit gewerblichem Abwasser Grundstücksentwässerungsanlagen in Wasserschutzgebieten (Schutzzone II, III und IIIa) oder Anlagen, die gewerbliches Abwasser ableiten, sind unverzüglich, jedoch spätestens bis zum 31. Dezember 2015 auf Dichtheit zu prüfen. Anlagen mit häuslichem Abwasser (außerhalb von Wasserschutzgebieten) sind bis zum 31. Dezember 2025 auf Dichtheit zu prüfen, sofern die Sanierung der öffentlichen Schmutz- und Mischwasserkanäle bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen ist. Informieren Sie sich hierüber bei Ihrer Gemeinde.
Rohrleitungen in Niedersachsen
Werden die Vorgaben durch die Satzungen und Verordnungen der Gemeinden und Kommunen geregelt. (Angaben lt. Stand 8.2014)